EU NIS2
EU NIS2-Richtlinie
Auf dem Weg zu einem hohen gemeinsamen Cyber-Sicherheitsniveau in der EU
Unternehmen, die als Betreiber wesentlicher Dienste eingestuft sind, müssen angemessene Cyber-Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und schwerwiegende Vorfälle den zuständigen nationalen Behörden melden.
Die Geschäftsleitung muss die Umsetzung der in der NIS2 festgelegten Maßnahmen überwachen. Sie ist für Verstöße haftbar.
Was sind die Kernthemen?
Unternehmen, die unter die EU NIS2 fallen, müssen geeignete, angemessene und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die digitale Infrastruktur und die Prozesse ihrer Dienste zu schützen, Unterbrechungen zu vermeiden und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu minimieren.
Ein Ăśberblick ĂĽber die wichtigsten erforderlichen MaĂźnahmen:
Wie kann asvin dabei helfen, die Anforderungen der EU NIS2 umzusetzen?
Die EU NIS 2 ist eine wichtige und notwendige Verordnung
aber der sehr enge Zeitplan für die Umsetzung stellt vor allem für mittelständische Unternehmen eine Herausforderung dar.
Vor allem diejenigen, die bisher nicht von der EU-NIS2-Verordnung betroffen waren.
asvin bietet einfach umzusetzende Tools und fachkundige Beratung, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Richtlinie ĂĽber Netz- und Informationssysteme (NIS) zu unterstĂĽtzen.
Mit unseren umfassenden Lösungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der EU-Richtlinie NIS 2 erfüllt, die die Cyber-Sicherheitsanforderungen für kritische Dienste und Anbieter digitaler Dienste verschärft.
Ursprünglich sollte NIS 2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen. Seitdem ist das NIS 2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft. Dieses basiert auf einem Gesetzesentwurf vom 2. Oktober 2024, der Anhörungen und Stellungnahmen von Interessengruppen vorsieht. Eine neue Frist wurde noch nicht festgelegt.
Erste Schätzungen unserer Kunden gehen von einer Implementierungsdauer von mindestens 12 Monaten aus, einige Fachpublikationen sprechen sogar von 18 Monaten.
Die 2016 verabschiedete NIS2-Richtlinie der EU verpflichtet Unternehmen in kritischen Sektoren und Anbieter digitaler Dienste, angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Netze und Informationssysteme vor Cyber-Bedrohungen zu ergreifen. Die 2019 verabschiedete Richtlinie NIS 2 baut auf der ursprünglichen Richtlinie auf und erweitert den Anwendungsbereich auf Anbieter digitaler Dienste wie Cloud-Anbieter und Suchmaschinen. Wir bei asvin wissen, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung sein kann, insbesondere angesichts des kurzen Zeitrahmens für die Einhaltung. Deshalb bieten wir eine Reihe benutzerfreundlicher Tools und fachkundige Beratung an, die Ihnen helfen, den Prozess zu bewältigen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften vollständig einhält. Mit asvin haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Cybersicherheit den EU-Vorschriften entspricht.
Kennen Sie die EU-Richtlinie zu Netz- und Informationssystemen (NIS) und ihre jĂĽngste Aktualisierung, die NIS2-Richtlinie?
Verschaffen Sie sich mit unserem kurzen Leitfaden einen Ăśberblick ĂĽber die NIS-2-Richtlinie der EU. Laden Sie die PDF-Datei „NIS 2 Directive In a Nutshell“ herunter, um einen leicht verständlichen Ăśberblick ĂĽber die wichtigsten Punkte zu erhalten, einschlieĂźlich des Geltungsbereichs und der Compliance-MaĂźnahmen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Team ĂĽber die NIS2-Anforderungen informiert ist und diese einhält. Jetzt herunterladen!
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